FVJUs Diplomstudium Jus - Informationen Zweiter Abschnitt

Prüfungen

Im zweiten Abschnitt musst du folgende Prüfungen bewältigen (Achtung: Beachte die Voraussetzungsketten!):

  • MP Arbeits- und Sozialrecht: Voraussetzung für die Prüfung ist die positive Absolvierung des ersten Studienabschnittes.
  • MP Bürgerliches Recht: Voraussetzung für die Prüfung ist die positive Absolvierung des ersten Studienabschnittes.
  • MP Unternehmensrecht: Voraussetzung für die Prüfung ist die bestandene MP Bürgerliches Recht.
  • FÜM II: Voraussetzung für die Prüfung sind die bestandene MP Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht.
  • MP Zivilgerichtsverfahren: Voraussetzung für die Prüfung ist die bestandene MP Bürgerliches Recht.

Reihenfolge

Die Reihenfolge der Prüfungen kannst du im zweiten Abschnitt weitgehend frei festsetzen. Du kannst entweder mit der MP Arbeitsrecht oder der MP Bürgerliches Recht anfangen. Viele empfehlen, MP Bürgerliches Recht, MP Unternehmensrecht und die FÜM II nacheinander zu machen, da sie thematisch verknüpft sind.

Lehrveranstaltungen

Im zweiten Abschnitt musst du keine Pflichtübungen absolvieren. Du kannst aber natürlich Lehrveranstaltungen besuchen, die dich auf die Prüfungen vorbereiten. Besonders empfehlenswert sind hierbei die Repetitorien vor den mündlichen und die Klausurenkurse vor den schriftlichen Prüfungen. Mehr Infos dazu findest du auf unserer Website bei „Lehrveranstaltungen“. Daneben kannst du auch Vorlesungen und Übungen besuchen. Der zweite Abschnitt wird auch gern dafür genutzt, um Wahlfächer zu absolvieren. Mehr dazu findest du unter „Wahlfächer und Kompetenzen“..

Weitere Infos

Die Mindeststudienzeit beträgt für den zweiten Abschnitt 3 Semester. Darauf folgt ein weiteres Toleranzsemester. Im darauffolgenden Semester verlierst du deine Familienbeihilfe, danach musst du außerdem Studiengebühren zahlen. Wir setzen uns für eine Neuregelung der Mindeststudienzeit ein, da sie für viele nicht realistisch ist. Bis dahin helfen wir dir gerne bei der Semesterplanung!

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