Wahlfachmodul Während deines Jus-Studiums musst du – über Pflichtlehrveranstaltungen hinaus – Wahlfächer im Ausmaß von 26 ECTS absolvieren. Durch Wahlfächer hast du die Möglichkeit deinen
Prüfungen Im dritten Abschnitt, auch „Staatswissenschaftlicher Abschnitt“ genannt, erwarten dich folgende Prüfungen (Achtung: Beachte die Voraussetzungsketten!): MP Verfassungsrecht: Voraussetzung für die Prüfung ist die positive
Prüfungen Im zweiten Abschnitt musst du folgende Prüfungen bewältigen (Achtung: Beachte die Voraussetzungsketten!): MP Arbeits- und Sozialrecht: Voraussetzung für die Prüfung ist die positive Absolvierung