FVJus am Juridicum Wien - Soziales Informationen und Tipps

Es ist nicht selbstverständlich, sich ein Studium leisten zu können – gerade am Juridicum. Die folgenden Informationen sollen dir insbesondere am Studienanfang helfen, die richtigen Anlaufstellen zu finden und alle sinnvollen Optionen auszuloten.

Beratung durch die ÖH

Dabei kannst du in jedem Stadium auch auf die Hilfe deriner ÖH (Österreichischen Hochschüler_innenschaft) bauen. Gerade für soziale Belange bietet die Bundesvertretung vielfältige und fundierte Beratungsangebote an.
Beachte dabei die Öffnungszeiten und Termine auf den jeweiligen Webseiten für die

Die von ihnen veröffentlichte Sozialbroschüre ist immer ein guter Einstieg in die Materie und verständlich formuliert, weswegen wir sie allen Studierenden empfehlen können.

Bei jus-spezifischen, besonders kurzfristigen Problemen und als dein erste Anlaufstelle stehen wir als Fakultätsvertretung Jus in unserem Büro für dich bereit und unterstützen dich natürlich auch. Dabei kooperieren wir mit dem Referat für Soziales an unserer Universität, was doch auch noch einige besondere Hilfestellungen bieten kann (bspw vergünstigte Bahnfahrkarten). Gerne wird dir dort auch geholfen bei der Beantragung von Unterstützungen in sozialen Notlagen wie durch den

Die folgenden Absätze sollen dir die absoluten Short-Facts zu den wichtigsten Finanzierungsformen für Studierende bieten und einen Überblick darstellen:

Unterhalt

Aus dem Familienrecht (insbesondere § 231 ABGB) leitet sich die Verpflichtung ab für die eigenen Nachkommen zu sorgen. Das umfasst für uns Studierende auch die finanzielle Absicherung während einer ernsthaft und zielstebig betriebenen Ausbildung. Dabei variiert die Höhe des jeweils geschuldeten Unterhalts stark, weil sie unter anderem von deiner konkreten Familiensituation und dem Einkommen deiner Eltern abhängt.

  • Weitere Informationen findest du beispielsweise hier.
  • Für eine grobe (unverbindliche) Orientierungshilfe lohnt sich dieser Unterhaltsrechner:
  • Viele Fragen werden auch geklärt in der ÖH-Broschüre zum Unterhalt für Studierende.

Grundsätzlich hast du diesen Anspruch bis zu dem Zeitpunkt, ab dem du finanziell selbst für dich sorgen kannst durch eigene Einkünfte (= Selbsterhaltungsfähigkeit). Auch wenn ein großer Teil der Studierenden bereits berufstätig ist neben dem Studium, wird das vom Gesetz nicht erwartet. Bei einem Nebenjob beachte auch die Hinweise der ÖH hierzu. Beachte aber, dass dein eigenes regelmäßiges Erwerbseinkommen auf den Unterhaltsanspruch angerechnet wird (mit einigen Ausnahmen wie bei bestimmten Ferialtätigkeiten).
Keine Sorge: Ein einmaliger Studienwechsel ist meist kein Hindernis für deinen Unterhalt. Dafür sind Instrumente wie die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) extra eingerichtet worden, weil sich junge Erwachsene noch nicht auf Anhieb für eine Studienrichtung entscheiden können müssen.

Familienbeihilfe (FBH) bzw. „Kinderbeihilfe“

Eltern haben oftmals Anspruch auf die sogenannte Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG), solange du in ihrem Haushalt lebst oder sie überwiegend für deinen Unterhalt aufkommen. Versorgst du dich selbst, kannst du damit auch einen eigenen Anspruch haben. Beachte wie auch beim Unterhalt, dass sich deine Situation durch eine Eheschließung bzw eine eingetragene Partnerschaft verändert kann. Die FBH kann grundsätzlich nur bis 24 bezogen werden. Besondere Umstände wie ein Präsenz-/Zivildienst, eine Schwangerschaft/Geburt oder auch erhebliche Behinderungen werden hierbei aber berücksichtigt und führen mitunter zu einer Verlängerung.
Wichtig ist generell, dass du deinen Studienerfolg beim Finanzamt nachweisen musst. Das umfasst 16 ECTS aus Wahl- oder Pflichtfächern (= alles, was für unser Curriculum anrechenbar ist) nach dem ersten Studienjahr. Danach kann das Finanzamt jedoch weitere Nachweise einfordern, um den weiteren Studienfortschritt beurteilen zu können. Das sind dann Einzelfallbewertungen. Im Unterschied zum Studienbeitrag für den pro Studienabschnitt (Bachelor/Master bzw die drei Abschnitte des Diplomstudiums) zwei Toleranzsemester über der Mindeststudienzeit zustehen, kann für die FBH nur ein Semester „überzogen“ werden. Dafür kann hier ein nicht-verbrauchtes Toleranzsemester „mitgenommen“ werden in den nächsten Abschnitt. Beim Studienbeitrag ist das nicht möglich.

Studienbeihilfe (SBH)

Reichen weder Unterhalt noch eigenes Einkommen, dann wird die Studienbeihilfe relevant. Einen Antrag sollten aber alle einmal stellen, da es nicht einfach ist im konkreten Fall zu ermitteln, ob ein Anspruch besteht. Konkret bestehen hierbei ähnliche Voraussetzungen zum gesetzlichen Unterhalt, wobei zusätzlich die soziale Bedürftigkeit geprüft wird. Es besteht dabei eine Grenze für eigenen Zuverdienst. Es muss ein „günstiger Studienerfolg“ nachgewiesen werden, wobei Studienwechsel aber auch ein unzureichender Studienfortschritt problematisch sein können. Auch hier lohnt sich ein genauerer Blick in die Broschüre des Sozialreferats. Für konkrete Berechnungen und eine Unterstützung bei der Antragstellung kann eine persönliche Beratung sehr sinnvoll sein. Viele Informationen finden sich auch auf der Webseite der Studienbeihilfenbehörde (https://www.stipendium.at/stipendien/studienbeihilfe).
Daneben stehen auch staatliche Förderungen für Menschen, die sich selbst über längere Zeiträume selbst finanziell erhalten haben bereit (= Selbsterhalter_innen-Stipendium). Über weitere Konstellationen, in denen der Staat fördert, klärt die ÖH hier auf.

Stipendien

Leistungsstipendien schauen statt auf deine Bedürftigkeit auf deinen Studienerfolg. Besonders hervorragende Studierende können sich so Einmalzahlungen oder auch längerfristige Förderungen erarbeiten. Für uns primär relevant sind dabei die Leistungsstipendien nach dem StudFG einerseits als auch jene aus den Mitteln der Hochschulstipendienstiftung für Hörer der Rechte. Die Infos findest du hier:

Die Universität Wien informiert über diese beiden Möglichkeiten wie auch eine Reihe weiterer Stipendien auf ihrer Website. Die Fristen sind hierbei genau im Auge zu behalten, da für die Noten eines vergangenen Zeitraums Geldpreise vergeben werden. Die Antragstellung erfolgt über u:space unter dem Reiter Finanzielles.

Studienbeitrag

Studieren ist an unserer Universität jedenfalls nicht kostenlos. Einerseits muss von allen Studierenden der ÖH-Beitrag von derzeit 21,20€ eingezahlt werden für jedes neue Semester, um das Service-Angebot und die politische Vertretung aber auch eine studienbezogene Unfall- und Haftpflichtversicherung zu finanzieren. Grundsätzlich wäre auch ein Studienbeitrag zu bezahlen für jedes Semester. Dieser beträgt derzeit 363,36€ für EU/EWR/CH-Bürger_innen bzw 726,72€ für die meisten Drittstaatsangehörigen. Jedoch sind alle Studierenden von diesem Beitrag befreit für die gesetzliche Mindeststudiendauer zuzüglich zwei Toleranzsemestern pro Studienabschnitt. Konkret für das Diplomstudium bedeutet dies: Für den ersten Abschnitt sind zwei Semester vorgesehen. Für maximal vier Semester fällt daher kein Beitrag an. Unverbrauchte Toleranzsemester können nicht in den nächsten Abschnitt „mitgenommen“ werden. Mit der letzten Pflichtprüfung des ersten Abschnitts, beginnt automatisch der zweite Studienabschnitt. Es stehen drei weitere Semester Mindeststudienzeit an ohne einen Studienbeitrag einschließlich zwei frischer Toleranzsemester. Gleiches gilt mutatis mutandis für den dritten Studienabschnitt (3 Semester + 2 Toleranzsemester) bzw den Bachelor und den Master Internationale Rechtswissenschaften (6 Semester + 2 Toleranzsemester; 4 Semester + 2 Toleranzsemester).

Der Studienbeitrag kann in bestimmten Konstellationen auch erlassen werden oder rückerstattet werden. Hier hat die Universität Wien alle Informationen übersichtlich zusammengestellt.

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