FVJUs Diplomstudium Jus - Informationen Dritter Abschnitt

Prüfungen

Im dritten Abschnitt, auch „Staatswissenschaftlicher Abschnitt“ genannt, erwarten dich folgende Prüfungen (Achtung: Beachte die Voraussetzungsketten!):

  • MP Verfassungsrecht: Voraussetzung für die Prüfung ist die positive Absolvierung des zweiten Abschnittes.
  • FÜM III: Voraussetzung für die Prüfung ist die positive Absolvierung der MP Verfassungsrecht.
  • MP Europarecht: Voraussetzung für die Prüfung ist die positive Absolvierung des zweiten Abschnittes.
  • MP Völkerrecht: Voraussetzung für die Prüfung ist die positive Absolvierung des zweiten Abschnittes.
  • MP Steuerrecht: Voraussetzung für die Prüfung ist die positive Absolvierung des zweiten Abschnittes.
  • MP Straf- und Strafprozessrecht: Achtung, diese Prüfung ist abschnittsunabhängig, du kannst sie daher auch bereits im zweiten Abschnitt machen. Voraussetzung ist lediglich die positive Absolvierung des ersten Abschnittes. Wir haben sie thematisch beim dritten Abschnitt aufgelistet.

Reihenfolge

Die Reihenfolge der Prüfungen kannst du im dritten Abschnitt weitgehend frei festsetzen und ist noch weniger an Voraussetzungsketten gebunden als im zweiten Abschnitt). Viele empfehlen, MP Verfassungsrecht und die FÜM III nacheinander zu machen, da sie thematisch verknüpft sind.

Lehrveranstaltungen

Im dritten Abschnitt musst du keine Pflichtübungen absolvieren. Du kannst aber natürlich Lehrveranstaltungen besuchen, die dich auf die Prüfungen vorbereiten. Besonders empfehlenswert sind hierbei die Repetitorien vor den mündlichen und die Klausurenkurse vor den schriftlichen Prüfungen. Mehr Infos dazu findest du auf unserer Website bei „Lehrveranstaltungen“. Daneben kannst du auch Vorlesungen und Übungen besuchen. Der dritte Abschnitt wird auch gern dafür genutzt, um die letzten Wahlfächer zu absolvieren. Mehr dazu findest du unter „Wahlfächer und Kompetenzen“.

Weitere Infos

Die Mindeststudienzeit beträgt für den dritten Abschnitt 3 Semester. Darauf folgt ein weiteres Toleranzsemester. Im darauffolgenden Semester verlierst du deine Familienbeihilfe, danach musst du außerdem Studiengebühren zahlen. Wir setzen uns für eine Neuregelung der Mindeststudienzeit ein, da sie für viele nicht realistisch ist. Bis dahin helfen wir dir gerne bei der Semesterplanung!

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