Prüfungen
Im ersten Studienabschnitt erwarten dich folgende Prüfungen:
- STEOP-Phase: Die STEOP-Phase besteht aus STEOP-Pflichtübung (nicht zu verwechseln mit der „Pflichtübung (nicht für die STEOP anrechenbar)“; Achtung: Beide sind mit dem Kürzel „PF“ versehen!) und der STEOP-Modulprüfung. Du musst beides bestehen, um die Phase abzuschließen und mit den anderen Prüfungen aus dem ersten Abschnitt weiterzumachen.
- Modulprüfung Rechts- und Verfassungsgeschichte
- Fachübergreifende Modulprüfung (FÜM 1)
Ob du zuerst die MP Rechts- und Verfassungsgeschichte oder die FÜM 1 machst, bleibt dir überlassen. Wichtig ist nur, dass du davor die STEOP-Phase absolviert hast, da diese Voraussetzung für beide Prüfungen ist.
Lehrveranstaltungen
Um den ersten Abschnitt erfolgreich zu absolvieren, musst du zwingend folgende Pflichtübungen besuchen:
Wie eingangs erwähnt die STEOP-Pflichtübung Romanistische Fundamente ODER Rechts- und Verfassungsgeschichte
- KU Juristische Recherche
- Anfängerpflichtübung aus Strafrecht
- Anfängerpflichtübung aus Zivilrecht
- Lateinnachweis: Dieser muss nachgeholt werden, außer Latein wurde an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen, und besteht aus KU Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs, KU Lateinische Formlehre und Syntax und einer Lehrveranstaltung zu Römische Fundamente.
Daneben empfehlen wir Lehrveranstaltungen, die für die positive Absolvierung des ersten Abschnitts nicht notwendig sind, jedoch gut auf die Prüfungen vorbereiten:
- UE Einführung in die Rechtswissenschaften
- Pflichtübung (nicht für die STEOP anrechenbar) PF Romanistische Fundamente oder Rechts- und Verfassungsgeschichte: (Je nachdem, was ihr als STEOP-Pflichtübung genommen habt, empfehlen wir für das jeweils andere Rechtsgebiet eine vorbereitende Übung. Achtet darauf, dass ihr nicht versehentlich zwei nicht anrechenbare Pflichtübungen auswählt, denn ihr braucht eine, um die STEOP-Phase abzuschließen.
- UE Vorbereitung auf die FÜM 1 – Völkerrechtlicher Teil: Achtet darauf, dass ihr die Übung nicht mit der auf die MP Völkerrecht vorbereitenden Übung verwechselt.
- UE Vorbereitung auf die FÜM 1 – Europarechtlicher Teil: Achtet darauf, dass ihr die Übung nicht mit der auf die MP Europarecht vorbereitenden Übung verwechselt.
Weitere Infos
Die Mindeststudienzeit beträgt für den ersten Abschnitt 2 Semester. Darauf folgt ein weiteres Toleranzsemester. Im darauffolgenden Semester verlierst du deine Familienbeihilfe, danach musst du außerdem Studiengebühren zahlen. Wir setzen uns für eine Neuregelung der Mindeststudienzeit ein, da sie für viele nicht realistisch ist. Bis dahin helfen wir dir gerne bei der Semesterplanung!