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Zulassung & Aufnahmeverfahren

Aufnahme- und Zulassungsverfahren

Das Aufnahmeverfahren

Aufnahmeverfahren Rechtswissenschaften:

Das Aufnahmeverfahren setzt sich aus einigen Schritten zusammen. Bevor man überhaupt an dem Aufnahmetest teilnehmen kann, muss eine Registrierung auf u:space erfolgen und ein Antrag auf Zulassung gestellt werden.(https://studieren.univie.ac.at/studien-mit-aufnahme-eignungsverfahren/).  

Achtung: Bitte beachte die Zulassungs- und Registrierungsfristen!

Um den Antrag zu stellen müssen einige Dokumente auf u:space hochgeladen werden:

  • Online-Self-Assessment-Code
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Reifeprüfungszeugnis
  • Wenn nötig: Zusatz- oder Zulassungsprüfungen 

Für Studierende aus EU/EWR/CH-Staaten bedarf es zusätzlich einem Nachweis über die erforderlichen Deutschkenntnisse. 

Achtung: Ist das Deutschniveau niedriger als B2, kann man noch nicht am Aufnahmeverfahren teilnehmen, da man zuerst Vorstudienlehrgänge der Wiener Universitäten besuchen muss.

Für Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten bedarf es zusätzlich einer “list of subjects” und Sammelzeugnissen oder Diplomen, falls zuvor schon ein Studium abgeschlossen wurde. 

Achtung: Ist das Deutschniveau niedriger als B2, kann man noch nicht am Aufnahmeverfahren teilnehmen, da man zuerst Vorstudienlehrgänge der Wiener Universitäten besuchen muss. 

Kosten

Damit der Antrag auf Zulassung gestellt werden kann, muss man einen Kostenbeitrag in Höhe von 50€ bezahlen. 

Lernunterlagen

Nach der Antragstellung kann man sich auf der Uni Wien-Website die notwendige Testliteratur (https://studieren.univie.ac.at/aufnahmeverfahren/testdetails/#c952960) herunterladen, mit dieser bereitet man sich auf einen Teil des Aufnahmetests vor.

N.B: Wir als FV haben keine Altprüfungen des Aufnahmeverfahrens!

Der Aufnahmetest

Der Aufnahmetest setzt sich aus einigen Teilbereichen zusammen:

Teil A: Fachwissen, welches mit Hilfe der Testliteratur erlernt wird (Multiple-Choice) 

Teil B:Textverständnis (deutsch und englisch)

Teil C:kognitive Fähigkeiten 

Die Gewichtung des Aufnahmetests: Teil A 25%; Teil B 50%; Teil C 25%

Die genauen Informationen zum Aufnahmetest bekommt man etwa zwei Wochen vor dem Test, wichtig ist allerdings, dass man seine Einlassbestätigung zum Test mitbringt, da man sonst nicht daran teilnehmen darf. 

Dauer und weiterer Verlauf

Die Dauer des Aufnahmetests beträgt etwa zwei Stunden, man sollte sich aber genug Zeit einplanen, da vor dem Test noch der Testablauf erklärt wird und nach dem Test wird man über den weiteren Ablauf informiert. 

Das Ergebnis wird nach einigen Tagen per E-Mail übermittelt. 

Hat man den Test bestanden, kann man nun das Zulassungsverfahren beginnen.

Hat man den Test nicht bestanden, ist es möglich innerhalb einer Frist nachzurücken, das bedeutet, dass Personen, die den Test bestanden haben, ihren Platz nicht annehmen.

Anmeldezahlen

Für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften gibt es jährlich 1700 Studienplätze. In den letzten Jahren wurden allerdings alle Bewerber*innen aufgenommen, da bei dem Aufnahmetest weniger Teilnehmer*innen anwesend waren, als Studienplätze zur Verfügung standen.  

Aufnahmeverfahren Internationale Rechtswissenschaften:

Das Aufnahmeverfahren setzt sich aus einigen Schritten zusammen. Bevor man überhaupt an dem Aufnahmetest teilnehmen kann, muss eine Registrierung auf u:space erfolgen und ein Antrag auf Zulassung gestellt werden (https://studieren.univie.ac.at/studien-mit-aufnahme-eignungsverfahren/). 

Achtung: Bitte beachte die Zulassungs- und Registrierungsfristen!

Um den Antrag zu stellen müssen einige Dokumente auf u:space hochgeladen werden:

  • Online-Self-Assessment-Code
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Reifeprüfungszeugnis
  • Sprachnachweis über die Englischkenntnisse (B2 oder höher)
  • Wenn nötig: Zusatz- oder Zulassungsprüfungen 

Für Studierende aus EU/EWR/CH-Staaten bedarf es zusätzlich einem Nachweis über die erforderlichen Deutschkenntnisse.

Achtung: Ist das Deutschniveau niedriger als B2, kann man noch nicht am Aufnahmeverfahren teilnehmen, da man zuerst Vorstudienlehrgänge der Wiener Universitäten besuchen muss.

Für Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten bedarf es zusätzlich einer “list of subjects” und Sammelzeugnissen oder Diplomen, falls zuvor schon ein Studium abgeschlossen wurde.

Achtung: Ist das Deutschniveau niedriger als B2, kann man noch nicht am Aufnahmeverfahren teilnehmen, da man zuerst Vorstudienlehrgänge der Wiener Universitäten besuchen muss. 

Kosten

Damit der Antrag auf Zulassung gestellt werden kann, muss man einen Kostenbeitrag in Höhe von 50€ bezahlen. 

Lernunterlagen

Nach der Antragstellung kann man sich auf der Uni Wien-Website die notwendige Testliteratur (https://studieren.univie.ac.at/aufnahmeverfahren/testdetails/#c952955) herunterladen, mit dieser bereitet man sich auf einen Teil des Aufnahmetests vor.

Der Aufnahmetest

Der Aufnahmetest setzt sich aus einigen Teilbereichen zusammen:

Teil A: Fachwissen, welches mit Hilfe der Testliteratur erlernt wird (Multiple-Choice) 

Teil B:Textverständnis (deutsch und englisch)

Teil C:kognitive Fähigkeiten 

Die Gewichtung des Aufnahmetests: 1:1:1, die Teile haben alle die gleiche Gewichtung

Die genauen Informationen zum Aufnahmetest bekommt man etwa zwei Wochen vor dem Test, wichtig ist allerdings, dass man seine Einlassbestätigung zum Test mitbringt, da man sonst nicht daran teilnehmen darf. 

Dauer und weiterer Verlauf

Die Dauer des Aufnahmetests beträgt etwa zwei Stunden, man sollte sich aber genug Zeit einplanen, da vor dem Test noch der Testablauf erklärt wird und nach dem Test wird man über den weiteren Ablauf informiert. 

Das Ergebnis wird nach einigen Tagen per E-Mail übermittelt. 

Hat man den Test bestanden, kann man nun das Zulassungsverfahren beginnen.

Hat man den Test nicht bestanden, ist es möglich innerhalb einer Frist nachzurücken, das bedeutet, dass Personen, die den Test bestanden haben, ihren Platz nicht annehmen.

Anmeldezahlen

Für das Bachelorstudium der Internationalen Rechtswissenschaften gibt es jährlich 200 Studienplätze, für etwa 700 bis 800 Bewerber*innen. 

 

Zulassung Diplomstudium Rechtswissenschaften

Reifezeugnis aus Österreich oder Deutschland:

Nachdem man das Ergebnis des Aufnahmetests erhalten hat, kann man das Zulassungsverfahren beenden. 

Wichtig ist, dass man sich im Servicedesk (https://weblogin.univie.ac.at/idp/profile/SAML2/POST/SSO?execution=e1s2) mit den Zugangsdaten des u:accounts anmeldet und das richtige Studium auswählt. 

Wichtig ist, dass alle benötigten Dokumente auf u:space hochgeladen wurden:

  • Reisepass/Personalausweis
  • Alle Dokumente, die auch bei der Antragstellung hochgeladen werden mussten
  • Deutschnachweis

Ist das erledigt, kann es unter Umständen einige Tage dauern, bis man zugelassen wird, die Bestätigung über die Zulassung erhält man per E-Mail. 

Es kann allerdings auch vorkommen, dass man einen Online-Erstzulassungstermin buchen muss, welcher dann über Microsoft Teams stattfindet. Sollte dieser Termin erforderlich sein, wird man natürlich vorher von der Universität Wien kontaktiert.

Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, ist es wichtig, auf u:space unter “Finanzielles” den ÖH-Beitrag einzuzahlen, die Fristen dafür enden im Wintersemester am 31. Oktober und im Sommersemester am 31. März. Zahlt man diesen nicht, kann man das Studium nicht beginnen bzw. man wird exmatrikuliert. 

Das Zulassungsverfahren ist somit abgeschlossen, jetzt kann man seine u:card, also seinen Studierendenausweis, bestellen und mit der Semesterplanung beginnen. 

Reifezeugnis aus EU-/EWR-/CH-Staaten + Deutschkenntnisse B2 oder höher:

Nachdem man das Ergebnis des Aufnahmetests erhalten hat, kann man das Zulassungsverfahren beenden.

Auf der Seite der Universität Wien muss man einen Online-Erstzulassungstermin (https://studieren.univie.ac.at/zulassung/online-erstzulassung/) buchen, bei welchem die Identität überprüft wird, benötigt werden einige Dokumente:

  • Reisepass/Personalausweis
  • Reifezeugnis und sonstige Zusatz- oder Zulassungsprüfungen
  • Deutschnachweis 

Achtung: Im Zeitpunkt der Zulassung müssen die Deutschkenntnisse C1 betragen, um den Aufnahmetest zu schreiben genügt aber B2. 

Wichtig ist, dass die Person, die das Studium antreten möchte, diese Zulassung persönlich durchführt, da die Identität überprüft werden muss. Eine Vertretung durch eine andere Person ist somit nicht möglich. 

Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, ist es wichtig, auf u:space unter “Finanzielles” den ÖH-Beitrag einzuzahlen, die Fristen dafür enden im Wintersemester am 31. Oktober und im Sommersemester am 31. März. Zahlt man diesen nicht, kann man das Studium nicht beginnen bzw. man wird exmatrikuliert. 

Das Zulassungsverfahren ist somit abgeschlossen, jetzt kann man seine u:card, also seinen Studierendenausweis, bestellen und mit der Semesterplanung beginnen. 

Reifezeugnis aus EU-/EWR-/CH-Staaten + Deutschkenntnis B1 oder niedriger 

Hier ist nur eine Zulassung zum außerordentliche Studium möglich, da zuerst ein Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (=VWU; https://vorstudienlehrgang.oead.at/de/wien) abgeschlossen werden muss, damit man die benötigten Deutschkenntnisse erreicht. Nach der Vollendung dieses Vorstudienlehrganges kann man erst mit dem Studium beginnen und Prüfungen in diesem abschließen. 

Zur Zulassung muss die Anmeldebestätigung des VWUs an den Servicedesk (https://weblogin.univie.ac.at/idp/profile/SAML2/POST/SSO?execution=e3s1) gesendet werden. 

Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, ist es wichtig, auf u:space unter “Finanzielles” den ÖH-Beitrag einzuzahlen, die Fristen dafür enden im Wintersemester am 31. Oktober und im Sommersemester am 31. März. Zahlt man diesen nicht, kann man das Studium nicht beginnen bzw. man wird exmatrikuliert. 

Das Zulassungsverfahren ist somit abgeschlossen, jetzt kann man seine u:card, also seinen Studierendenausweis, bestellen und sich für das Aufnahmeverfahren anmelden. 

Reifezeugnis aus Nicht-EU-/EWR-Staaten + Deutschkenntnisse B2 oder höher 

Nach Mitteilung des Ergebnisses des Aufnahmetests erhält man einen Zulassungsbescheid. In diesem sind Informationen über den weiteren Vorgang enthalten. Es kann durchaus sein, dass man Ergänzungsprüfungen (in verschiedenen Fächern wie zB.Deutsch) im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (https://vorstudienlehrgang.oead.at/de/wien) ablegen muss. 

Möglichkeit 1:

Erhält man den Zulassungsbescheid mit Informationen über einen VWU, muss man sich für diesen anmelden. 

Nach der Anmeldung kann man einen Online-Erstzulassungstermin (https://studieren.univie.ac.at/zulassung/online-erstzulassung/) buchen.

Achtung: Im Zeitpunkt der Zulassung müssen die Deutschkenntnisse C1 betragen, um den Aufnahmetest zu schreiben genügt aber B2. 

Wichtig ist, dass die Person, die das Studium antreten möchte, diese Zulassung persönlich durchführt, da die Identität überprüft werden muss. Eine Vertretung durch eine andere Person ist somit nicht möglich. 

Dabei kann man jedoch nur zu einem außerordentlichen Studium zugelassen werden, bis die Vollendung der VWUs abgeschlossen ist, erst nach der Vollendung kann man mit dem ordentlichen Studium beginnen und Prüfungen in diesem abschließen. 

Für den Abschluss der VWUs hat man bis zum 31. März des Folgejahres Zeit, ansonsten muss man erneut am Aufnahmeverfahren teilnehmen. 

 

Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, ist es wichtig, auf u:space unter “Finanzielles” den ÖH-Beitrag einzuzahlen, die Fristen dafür enden im Wintersemester am 31. Oktober und im Sommersemester am 31. März. Zahlt man diesen nicht, kann man das Studium nicht beginnen bzw. man wird exmatrikuliert.

Das Zulassungsverfahren ist somit abgeschlossen, jetzt kann man seine u:card, also seinen Studierendenausweis, bestellen.

Möglichkeit 2:

Man erhält den Zulassungsbescheid mit der Information, dass man keine VWU abschließen muss. 

Auf der Seite der Universität Wien muss man einen Online-Erstzulassungstermin (https://studieren.univie.ac.at/zulassung/online-erstzulassung/) buchen, bei welchem die Identität überprüft wird, benötigt werden einige Dokumente:

  • Reisepass/Personalausweis
  • Reifezeugnis oder sonstige Zusatz- oder Zulassungsprüfungen
  • List of subjects
  • Deutschnachweis

Achtung: Im Zeitpunkt der Zulassung müssen die Deutschkenntnisse C1 betragen, um den Aufnahmetest zu schreiben genügt aber B2. 

Wichtig ist, dass die Person, die das Studium antreten möchte, diese Zulassung persönlich durchführt, da die Identität überprüft werden muss. Eine Vertretung durch eine andere Person ist somit nicht möglich. 

Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, ist es wichtig, auf u:space unter “Finanzielles” den ÖH-Beitrag einzuzahlen, die Fristen dafür enden im Wintersemester am 31. Oktober und im Sommersemester am 31. März. Zahlt man diesen nicht, kann man das Studium nicht beginnen bzw. man wird exmatrikuliert. 

Das Zulassungsverfahren ist somit abgeschlossen, jetzt kann man seine u:card, also seinen Studierendenausweis, bestellen und mit der Semesterplanung beginnen.

Reifezeugnis aus Nicht-EU-/EWR-Staaten + Deutschkenntnisse B1 oder niedriger

Erhält man den Zulassungsbescheid mit Informationen über einen VWU, muss man sich für diesen anmelden. 

Nach der Anmeldung kann man einen Online-Erstzulassungstermin (https://studieren.univie.ac.at/zulassung/online-erstzulassung/) buchen. 

Wichtig ist, dass die Person, die das Studium antreten möchte, diese Zulassung persönlich durchführt, da die Identität überprüft werden muss. Eine Vertretung durch eine andere Person ist somit nicht möglich. 

Dabei kann man jedoch nur zu einem außerordentlichen Studium zugelassen werden, bis die Vollendung der VWUs abgeschlossen ist, erst nach der Vollendung kann man mit dem ordentlichen Studium beginnen und Prüfungen in diesem abschließen.

Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, ist es wichtig, auf u:space unter “Finanzielles” den ÖH-Beitrag einzuzahlen, die Fristen dafür enden im Wintersemester am 31. Oktober und im Sommersemester am 31. März. Zahlt man diesen nicht, kann man das Studium nicht beginnen bzw. man wird exmatrikuliert. 

Das Zulassungsverfahren ist somit abgeschlossen, jetzt kann man seine u:card, also seinen Studierendenausweis, bestellen und man kann sich für das Aufnahmeverfahren anmelden. 

Zulassungsverfahren Internationale Rechtswissenschaften

Reifezeugnis aus Österreich oder Deutschland

Nachdem man das Ergebnis des Aufnahmetests erhalten hat, kann man das Zulassungsverfahren beenden. 

Wichtig ist, dass man sich im Servicedesk (https://weblogin.univie.ac.at/idp/profile/SAML2/POST/SSO?execution=e1s2) mit den Zugangsdaten des u:accounts anmeldet und das richtige Studium auswählt. 

Wichtig ist, dass alle benötigten Dokumente auf u:space hochgeladen wurden:

  • Reisepass/Personalausweis
  • Alle Dokumente, die auch bei der Antragstellung hochgeladen werden mussten
  • Deutschnachweis
  • Englischnachweis (B2)

Ist das erledigt, kann es unter Umständen einige Tage dauern, bis man zugelassen wird, die Bestätigung über die Zulassung erhält man per E-Mail. 

Es kann allerdings auch vorkommen, dass man einen Online-Erstzulassungstermin buchen muss, welcher dann über Microsoft Teams stattfindet. Sollte dieser Termin erforderlich sein, wird man natürlich vorher von der Universität Wien kontaktiert.

Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, ist es wichtig, auf u:space unter “Finanzielles” den ÖH-Beitrag einzuzahlen, die Fristen dafür enden im Wintersemester am 31. Oktober und im Sommersemester am 31. März. Zahlt man diesen nicht, kann man das Studium nicht beginnen bzw. man wird exmatrikuliert. 

Das Zulassungsverfahren ist somit abgeschlossen, jetzt kann man seine u:card, also seinen Studierendenausweis, bestellen und mit der Semesterplanung beginnen. 

Reifezeugnis aus EU-/EWR-/CH-Staaten + Deutschkenntnisse B2 oder höher:

Nachdem man das Ergebnis des Aufnahmetests erhalten hat, kann man das Zulassungsverfahren beenden.

Auf der Seite der Universität Wien muss man einen Online-Erstzulassungstermin (https://studieren.univie.ac.at/zulassung/online-erstzulassung/) buchen, bei welchem die Identität überprüft wird, benötigt werden einige Dokumente:

  • Reisepass/Personalausweis
  • Reifezeugnis oder sonstige Zusatz- oder Zulassungsprüfungen
  • Deutschnachweis 

Achtung: Im Zeitpunkt der Zulassung müssen die Deutschkenntnisse C1 betragen, um den Aufnahmetest zu schreiben genügt aber B2. 

  • Englischnachweis (B2)

Wichtig ist, dass die Person, die das Studium antreten möchte, diese Zulassung persönlich durchführt, da die Identität überprüft werden muss. Eine Vertretung durch eine andere Person ist somit nicht möglich. 

Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, ist es wichtig, auf u:space unter “Finanzielles” den ÖH-Beitrag einzuzahlen, die Fristen dafür enden im Wintersemester am 31. Oktober und im Sommersemester am 31. März. Zahlt man diesen nicht, kann man das Studium nicht beginnen bzw. man wird exmatrikuliert. 

Das Zulassungsverfahren ist somit abgeschlossen, jetzt kann man seine u:card, also seinen Studierendenausweis, bestellen und mit der Semesterplanung beginnen. 

Reifezeugnis aus EU-/EWR-/CH-Staaten + Deutschkenntnis B1 oder niedriger 

Hier ist nur eine Zulassung zum außerordentliche Studium möglich, da zuerst ein Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (=VWU; https://vorstudienlehrgang.oead.at/de/wien) abgeschlossen werden muss, damit man die benötigten Deutsch- und/oder Englischkenntnisse erreicht. Nach der Vollendung dieses Vorstudienlehrganges kann man erst mit dem Studium beginnen und Prüfungen in diesem abschließen. 

Zur Zulassung muss die Anmeldebestätigung des VWUs an den Servicedesk (https://weblogin.univie.ac.at/idp/profile/SAML2/POST/SSO?execution=e3s1) gesendet werden. 

Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, ist es wichtig, auf u:space unter “Finanzielles” den ÖH-Beitrag einzuzahlen, die Fristen dafür enden im Wintersemester am 31. Oktober und im Sommersemester am 31. März. Zahlt man diesen nicht, kann man das Studium nicht beginnen bzw. man wird exmatrikuliert. 

Das Zulassungsverfahren ist somit abgeschlossen, jetzt kann man seine u:card, also seinen Studierendenausweis, bestellen und sich für das Aufnahmeverfahren anmelden. 

Reifezeugnis aus Nicht-EU-/EWR-Staaten + Deutschkenntnisse B2 oder höher 

Nach Mitteilung des Ergebnisses des Aufnahmetests erhält man einen Zulassungsbescheid. In diesem sind Informationen über den weiteren Vorgang enthalten. Es kann durchaus sein, dass man Ergänzungsprüfungen (in verschiedenen Fächern wie zB. Deutsch oder Englisch) im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (https://vorstudienlehrgang.oead.at/de/wien) ablegen muss. 

Möglichkeit 1:

Erhält man den Zulassungsbescheid mit Informationen über einen VWU, muss man sich für diesen anmelden. 

Nach der Anmeldung kann man einen Online-Erstzulassungstermin (https://studieren.univie.ac.at/zulassung/online-erstzulassung/) buchen.

Achtung: Im Zeitpunkt der Zulassung müssen die Deutschkenntnisse C1 betragen, um den Aufnahmetest zu schreiben genügt aber B2. 

Wichtig ist, dass die Person, die das Studium antreten möchte, diese Zulassung persönlich durchführt, da die Identität überprüft werden muss. Eine Vertretung durch eine andere Person ist somit nicht möglich. 

Dabei kann man jedoch nur zu einem außerordentlichen Studium zugelassen werden, bis die Vollendung der VWUs abgeschlossen ist, erst nach der Vollendung kann man mit dem ordentlichen Studium beginnen und Prüfungen in diesem abschließen. 

Für den Abschluss der VWUs hat man bis zum 31. März des Folgejahres Zeit, ansonsten muss man erneut am Aufnahmeverfahren teilnehmen. 

Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, ist es wichtig, auf u:space unter “Finanzielles” den ÖH-Beitrag einzuzahlen, die Fristen dafür enden im Wintersemester am 31. Oktober und im Sommersemester am 31. März. Zahlt man diesen nicht, kann man das Studium nicht beginnen bzw. man wird exmatrikuliert. 

Das Zulassungsverfahren ist somit abgeschlossen, jetzt kann man seine u:card, also seinen Studierendenausweis, bestellen.

Möglichkeit 2

Man erhält den Zulassungsbescheid mit der Information, dass man keine VWU abschließen muss. 

Auf der Seite der Universität Wien muss man einen Online-Erstzulassungstermin (https://studieren.univie.ac.at/zulassung/online-erstzulassung/) buchen, bei welchem die Identität überprüft wird, benötigt werden einige Dokumente:

  • Reisepass/Personalausweis
  • Reifezeugnis oder sonstige Zusatz- oder Zulassungsprüfungen
  • List of subjects
  • Deutschnachweis

Achtung: Im Zeitpunkt der Zulassung müssen die Deutschkenntnisse C1 betragen, um den Aufnahmetest zu schreiben genügt aber B2. 

  • Englischnachweis (B2)

Wichtig ist, dass die Person, die das Studium antreten möchte, diese Zulassung persönlich durchführt, da die Identität überprüft werden muss. Eine Vertretung durch eine andere Person ist somit nicht möglich. 

Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, ist es wichtig, auf u:space unter “Finanzielles” den ÖH-Beitrag einzuzahlen, die Fristen dafür enden im Wintersemester am 31. Oktober und im Sommersemester am 31. März. Zahlt man diesen nicht, kann man das Studium nicht beginnen bzw. man wird exmatrikuliert. 

Das Zulassungsverfahren ist somit abgeschlossen, jetzt kann man seine u:card, also seinen Studierendenausweis, bestellen und mit der Semesterplanung beginnen.

Reifezeugnis aus Nicht-EU-/EWR-Staaten + Deutschkenntnisse B1 oder niedriger

Erhält man den Zulassungsbescheid mit Informationen über einen VWU, muss man sich für diesen anmelden. 

Nach der Anmeldung kann man einen Online-Erstzulassungstermin (https://studieren.univie.ac.at/zulassung/online-erstzulassung/) buchen. 

Wichtig ist, dass die Person, die das Studium antreten möchte, diese Zulassung persönlich durchführt, da die Identität überprüft werden muss. Eine Vertretung durch eine andere Person ist somit nicht möglich. 

Dabei kann man jedoch nur zu einem außerordentlichen Studium zugelassen werden, bis die Vollendung der VWUs abgeschlossen ist, erst nach der Vollendung kann man mit dem ordentlichen Studium beginnen und Prüfungen in diesem abschließen.

Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, ist es wichtig, auf u:space unter “Finanzielles” den ÖH-Beitrag einzuzahlen, die Fristen dafür enden im Wintersemester am 31. Oktober und im Sommersemester am 31. März. Zahlt man diesen nicht, kann man das Studium nicht beginnen bzw. man wird exmatrikuliert. 

Das Zulassungsverfahren ist somit abgeschlossen, jetzt kann man seine u:card, also seinen Studierendenausweis, bestellen und man kann sich für das Aufnahmeverfahren anmelden. 

 

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