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Studienplanreform Online Infoveranstaltung

FAQ Studienplanreform

Was ist eine Studienplanreform?

Das Curriculum des Diplomsstudiums Rechtswissenschaften wurde geändert. Alle Studierenden, die vor dem WS25 angefangen haben zu studieren, haben die Möglichkeit, in den neuen Plan zu wechseln oder im alten Plan zu verweilen. 

Hier eine graphische Hilfe (im Einzelfall sollten die Folgen eines Wechsels immer nochmals überprüft werden):

Ich will nicht wechseln, die Reform betrifft mich daher eh nicht?

Falsch! Auch wenn du im alten (bisherigen) Plan bleibst, ändert sich manches bei den Prüfungen, auch wenn der Aufbau des Studiums gleich bleibt. Hier ein Überblick, was sich für ALLE ändert:

  1. FÜM II ohne Unternehmensrecht: Jetzt gibt es nur mehr Zivilrecht (4h). Kein Unternehmensrecht und kein IPR
  2. FÜM I: Es gibt die FÜM I nicht mehr, sondern nur die MP Romanistische Fundamente europäischer Privatrechte. Ohne Europa- oder Völkerrecht.
  3. Strafrecht ist für alle mündlich. Keine schriftliche MP mehr, sondern eine mündliche Prüfung!
  4. JWK ist nun ohne VWL auf zwei Vorlesungsprüfungen aufgeteilt.

Wer sollte wechseln?

Generelle Faustregel: Wer die FÜM I noch nicht hat, sollte wechseln. Auch sollten Studierende, die davon ausgehen, das Studium nicht bis Oktober 2029 abzuschließen, wechseln. Dadurch, dass du die Vorteile der Reform (z.B kein unternehmensrechtlicher Teil bei FÜM II) auch dann hast, wenn du nicht wechselst, empfehlen wir keinen Wechsel in den höheren Abschnitten.

Wie ist das mit Antritten?

Hierfür empfehlen wir die Übersicht des SSCs, die du hier findest.

Muss ich jetzt eine UE vor der MP Zivilrecht/Strafrecht/Verfassungsrecht machen?

Wenn du im alten Plan bleibst: Nein.
Für jene im ersten Abschnitt gilt jedoch: Wenn du im alten Plan bleiben willst, musst du eine Anfänger-UE Europarecht und eine Anfänger-UE Völkerrecht zusätzlich zur MP Romanistische Fundamente machen. Wenn du im alten Plan bleiben willst, solltest du dir unbedingt die Äquivalenzverordnung anschauen.

Gibt es eine Infoveranstaltung?

Ja! Am 19.09 von 11:00 bis 12:00 findet ein Zoommeeting statt, bei dem wir euch über die Änderungen informieren.

Hier ist der Link

FAQ:

Das neue Curriculum findest du hier.

Das alte Curriculum findest du hier.

Du kannst jederzeit bis zum 01.10.2029 in den neuen Studienplan wechseln. Du kannst nicht in den alten Plan zurückwechseln!

Beachte, dass der Wechsel vom SSC händisch gemeldet werden muss und es dementsprechend dauern kann, in den neuen Plan gewechselt zu werden. Falls du also vor hast, vor einer Prüfungswoche zu wechseln, mache dies mit genügend zeitlichem Puffer, damit du in der Anmeldephase schon im neuen Curriculum bist.

Schreibe hierfür dem SSC eine E-Mail mit folgendem Inhalt:
– Der ausdrückliche Wunsch, dass du wechseln möchtest

– Das Datum, mit welchem du wechseln willst (z.B 25.09).

Dadurch dass es die FÜM I nicht mehr gibt, aber im alten Curriculum verlangt wird, musst du den Europa- und Völkerrechts-Teil irgendwie anders erbringen. Das geschieht in Form einer „Äquivalenz Übung“ wie den Anfängerübungen Europa- und Völkerrecht. Die musst du nicht VOR der MP römisch Recht erbringen, aber um die FÜM I „gemacht zu haben“ musst du MP + beide Übungen haben. 

Mit dem 01.10.2029 werden alle Studierende in den Plan von 2025 gewechselt. Es kann dadurch zu Situationen kommen, die den Studienabschluss verzögern, hier ein Beispiel: 

Du hast vor, im Juni 2029 die FÜM III zu schaffen und dann im Oktober 2029 mit der MP Strafrecht das Studium zu beenden. Bedauerlicherweise schaffst du aber die FÜM III im Juni nicht. Du würdest also eigentlich im Oktober nochmal antreten wollen ABER im neuen Curriculum ist Strafrecht verbindlich im 2. Abschnitt zu absolvieren. Du kannst also erst wieder zur FÜM III antreten, wenn du den 2. Abschnitt fertig hast – Also musst du Strafrecht einschieben.

Daher empfiehlt sich ein früherer bedachter Wechsel, um solche Szenarien zu vermeiden.

Diese Studienplanreform betrifft ca. 10.000 Studierende – bitte schau dir auch noch die Seite des SSCs zur Studienplanreform an. Sollte es dann noch ungeklärte Fragen geben, benutze das Fragen-Formular am Ende der Seite!

Wenn du im alten Plan bleibst:
Einfach wie bisher weitermachen, du studierst nach deinem alten Plan weiter!

Wenn du im neuen Plan bist: Hier hast du die Wahlmöglichkeit, nach dem alten Wahlfachsystem weiter zu studieren oder die Wahlfächer nach dem neuen Curriculum zu machen (inkl. Spezialisierungszertifikat etc).

Fragen zur Studienplanreform

Hier kannst du deine noch nicht geklärten Fragen zur Studienplanreform stellen!

Bitte nur eine Frage hier stellen, wenn du mehrere Fragen hast, einfach die Frage abschicken, Seite neu laden und die nächste Frage stellen!
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