Nachdem ein Entwurf der Studienplanänderung von der Website des Senats der Universität Wien derzeit juridicumweit die Runde macht, möchten wir transparent erklären, was es damit auf sich hat.
Bei diesem Dokument handelt es sich um ein Zwischen-Ergebnis der curricularen Arbeitsgruppe (Kurz: C-AG), an der wir als gesetzliche Vertretung aktiv mitwirken – es ist ein Entwurf für das neue Curriculum des Diplomstudiums Rechtswissenschaften. Die Dekanin Univ.-Prof. Dr. Zöchling-Jud hat diesen Prozess angestoßen, um die Studierbarkeit zu erhöhen. Wir sind dankbar für die Möglichkeit der produktiven Zusammenarbeit zur Verbesserung des Jus-Studiums. Entwurf bedeutet, dass diese Änderungen noch nicht endgültig sind und sich ändern können. Die einsehbare Fassung hat die erste Lesung nun passiert, daher ist das Dokument jetzt auch öffentlich einsehbar.
Aufgrund unserer Verschwiegenheitspflicht durften wir bisher keine inhaltlichen Punkte des geplanten Curriculums veröffentlichen. Bezüglich konkreter Gespräche innerhalb der C-AG unterliegen wir dieser Pflicht weiterhin. Wir freuen uns aber, unsere Tätigkeiten der letzten Monate nun mit euch teilen zu dürfen.
Was erwartet dich?
Änderung der StEOP-Phase
Mit Inkrafttreten der Studienplanänderung werden die Prüfungsinhalte der StEOP angepasst: Statt Öffentlichem Recht, Privatrecht und Rechtsphilosophie umfasst die StEOP nun Öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht. Die Rechtsphilosophie entfällt nicht, sondern wird zu einer eigenen Prüfung mit der Voraussetzung einer positiv absolvierten StEOP.
Auch die StEOP-Pflichtübung wird überarbeitet: Statt der Übung aus Römischen Recht oder Rechts- und Verfassungsgeschichte müssen die Studierenden fortan die Übung zur Einführung in die Rechtswissenschaften absolvieren.
Aufspaltung der FÜMs
Seit Jahren fordern wir als FV die Aufspaltung der FÜMs – jetzt ist es soweit!
Die FÜM I und II werden in ihrer bisherigen Form abgeschafft. Stattdessen wird im 1. Abschnitt nur noch das Römische Recht und im 2. nur noch das Bürgerliche Recht schriftlich geprüft. Europarecht, Völkerrecht und Unternehmensrecht entfallen aus den schriftlichen Prüfungen und werden ausschließlich mündlich geprüft.
Die FÜM III bleibt inhaltlich großteils gleich und wird künftig „Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete des Verfassungsrechts“ heißen.
Das bedeutet konkret: Ein Ende der Knock-Out-Prüfungen FÜM I und FÜM II!
Strafrecht mündlich
Die MP Strafrecht gilt zurzeit als eine der schwierigsten Prüfungen im Jus-Studium. Ab Oktober 2025 ändert sich das: Strafrecht soll nur noch mündlich geprüft werden. In diversen Gesprächen mit dem Strafrechtsinstitut wurde uns zugesichert, dass bestehende Probleme bei mündlichen Prüfungen nicht weitergeführt werden und eine transparente und objektive Benotung an erster Stelle steht. Fest steht: Wir werden einen genauen Blick auf die Ergebnisse der mündlichen MP Strafrecht haben, um eine tatsächliche Verbesserung der Studierbarkeit zu gewährleisten.
Einführung von Pflichtübungen
Um die schriftliche Falllösungskompetenz zu stärken, wird es fortan verpflichtende Übungen aus dem Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichem Recht geben. Diese Übungen sind vor den jeweiligen Modulprüfungen zu absolvieren und bereiten dich gezielt auf diese vor. Dabei ist und war für uns klar: Verpflichtende Lehrveranstaltungen brauchen so viele Plätze, wie es Nachfrage gibt, sowie flexible Zeiten, um berufstätigen und betreuungspflichtigen Studierenden nicht zur Last zu fallen.
Schwerpunktausbildung statt Wahlfächer
In Zukunft hast du die Möglichkeit, das Studium stärker nach deinen Interessen zu gestalten. Die bisherigen Wahlfächer werden in Schwerpunktbereiche umgewandelt. Zukünftig müssen 40 ECTS aus diesen Wahlfächern absolviert werden. Davon müssen 30 ECTS des Studiums aus einem dieser Schwerpunktbereiche absolviert werden. Studierende können sich zusätzlich am Ende ihres Studiums ein Spezialisierungszertifikat ausstellen lassen, durch welches bestätigt wird, dass sie 18 ECTS aus einem der Spezialisierungsbereiche absolviert haben.
Übergangsbestimmungen
Von Anfang an war uns wichtig, dass Studierenden ein Wahlrecht zusteht, ob sie in den neuen Studienplan wechseln oder nicht. Derzeit ist geplant, dass die Studienplanänderung mit Beginn des neuen Studienjahres, also Oktober 2025, in Kraft tritt. Das bedeutet aber nicht, dass jene, die in den alten Studienplan eingeschrieben sind, direkt ins neue Curriculum umgestellt werden. Es steht euch frei, euch in den neuen Studienplan einzuschreiben, oder im alten zu bleiben, zumindest während der ausgehandelten Übergangsperiode von 4 Jahren.
Wie geht es weiter?
Wie bereits beschrieben, ist dieser Entwurf noch nicht endgültig – einige Punkte sind weiterhin Verhandlungsgegenstand. Die curriculare Änderung wird in naher Zukunft in eine zweite Lesung gehen.
Selbstverständlich informieren wir euch rechtzeitig vor Inkrafttreten über die Einzelheiten der Studienplanänderung, damit ihr euch bestmöglich darauf vorbereiten könnt. Nach Beschluss einer endgültigen Fassung beraten wir euch natürlich auch jederzeit gerne zur besten Strategie im weiteren Studium.
Sei jedoch versichert: Wir setzen uns als FV für die bestmöglichen Studienbedingungen an unserer Fakultät ein, das tun wir bereits monatelang in den Verhandlungen in der C-AG und werden wir auch weiterhin tun.