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Lateinnachweis

Lateinnachweis

Diplom Rechtswissenschaften (REWI)

Für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften ist die Ablegung des Lateinnachweises für die Absolvierung dieser Studienrichtung von großer Bedeutung. Die Ablegung ist nur vonnöten, sofern Latein nicht an einer höheren Schule abgeschlossen wurde. 

Allgemeine Informationen

Sofern Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen wurde, muss der Lateinnachweis nicht erbracht werden. Ansonsten gilt:

  •     Der Lateinnachweis muss innerhalb des ersten Studienabschnittes (= Einführungsabschnitt) abgelegt werden.
  •     Der Lateinnachweis ist in Form einer Ergänzungsprüfung an der Universität Wien zu absolvieren. Die Ergänzungsprüfung stellt keine Prüfung per se dar, sondern kann durch Lehrveranstaltungen mit entsprechenden Beurteilungen erreicht werden.

Ergänzungsprüfung

Um die Ergänzungsprüfung erfolgreich zu bestehen, müssen folgende Lehrveranstaltungen positiv absolviert werden. Bitte beachte: Es müssen alle drei Teile vorliegen (bei Punkt 3 Auswahl möglich)!

  1. VO+UE Lateinische Formenlehre und Syntax (mit 3 SSt) UND
  2. KU Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs (mit 2 SSt) UND
  3. Lehrveranstaltungen aus Romanistische Fundamente (optional):
    1. KU Romanistische Fundamente: Sachenrecht und Grundlagen (mit 2 SSt) 
    2. KU Romanistische Fundamente: Schuldrecht und Grundlagen (mit 2 SSt)
    3. UE Romanistische Fundamente Sachenrecht (mit 2 SSt)
    4. UE Romanistische Fundamente Schuldrecht (mit 2 SSt)
    5. UE Romanistische Fundamente Sachenrecht und Schuldrecht (mit 2 SSt)
    6. KU Digestenexegese (mit 2 SSt)

Weitere Vorgehensweise

Nach erfolgreicher Ablegung der Ergänzungsprüfung (alle drei Teile) ist dies an das StudienServiceCenter (SSC) unter ssc.rechtswissenschaften@univie.ac.at zu übermitteln. Das SSC ist für die Anrechnung des Lateinnachweises zuständig.

Internationale Rechtswissenschaften (IREWI)

Allgemeine Informationen

Die Ablegung des Lateinnachweises entfällt, sofern Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen wurde. Es gelten dieselben Regeln wie im Diplomstudium: Wurden keine zehn Wochenstunden absolviert, kann dieser ebenso in Form einer Ergänzungsprüfung abgelegt werden. Da es sich bei der Ergänzungsprüfung um eine Studienvoraussetzung handelt, können die ECTS-Punkte nicht angerechnet werden.

Der Lateinnachweis kann – im Gegensatz zum Diplomstudium – im Laufe des gesamten Studiums absolviert werden und darf nicht die letzte Prüfung im Studium sein. 

Ergänzungsprüfung 

Um die Ergänzungsprüfung positiv abzulegen, müssen folgende Lehrveranstaltungen positiv absolviert werden. Bitte beachte auch hier, dass alle drei Teile vorliegen müssen! (bei Punkt 3 Auswahl möglich)

  1. VO + UE Lateinische Formenlehre und Syntax (mit 3 SSt) UND
  2. KU Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs (mit 2 SSt) UND
  3. Lehrveranstaltungen aus Romanistische Fundamente (optional):
    1. PUE Roman Law of Property (mit 2 SSt)
    2. PUE Roman Law of Obligations (mit 2 SSt)

Weitere Vorgehensweise 

Auch hier gilt: Nach erfolgreichem Abschluss der Ergänzungsprüfung (alle drei Teile) ist dies dem StudienServiceCenter (SSC) unter ssc.rechtswissenschaften@univie.ac.at zu übermitteln. Das SSC kümmert sich um die Anrechnung des Lateinnachweises. 

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